Allgemeine Grundlagen
Zu den Grundlagen der biologischen Bewertung gemäß WRRL gehören das Aufstellen einer Gewässertypologie und die Ausweisung von Gewässertypen. Diese sind elementare Grundlagen für die typspezifische biologische Bewertung, die Ausweisung der Wasserkörper und das Aufstellen eines Monitoring-Netzwerkes. Aber auch die Erstellung der Bewirtschaftungspläne und damit die Maßnahmenplanung erfolgt unter Berücksichtigung der Gewässertypen. Mit dem Aufstellen einer Fließgewässertypologie und der Ausweisung von verschiedenen Fließgewässertypen für die natürlichen Fließgewässer ist diese grundlegende Anforderung der WRRL erfüllt.
Die WRRL kennt neben den natürlichen Fließgewässern aber auch die Gewässerkategorien der „erheblich veränderten“ (HMWB) und „künstlichen“ (AWB) Fließgewässer. Für diese Gewässerkategorien sind als Grundlage der biologischen Bewertungsverfahren und als Orientierungshilfe für die Maßnahmenplanung so genannte „HMWB-Fallgruppen“ und „AWB-Fallgruppen“ entwickelt worden.