Übergangsgewässer
Die Wasserrahmenrichtlinie definiert Übergangsgewässer als "Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden".
In Deutschland gehören die Unterläufe von Eider, Elbe, Ems und Weser dieser Gewässerkategorie an. Die Gewässer werden hier alle als Schifffahrtstraßen genutzt. Aufgrund der damit verbundenen Veränderungen der Gewässerstruktur sind diese Gewässerabschnitte alle als "erheblich verändert" im Sinne der WRRL ausgewiesen worden.