Bestimmung
Für das Bewertungsverfahren PhytoFluss werden die Arten bestimmt, einer Taxaliste zugeordnet, aus einem definierten Volumen der Lugol-fixierten Probe mikroskopisch gezählt und ihr Verdrängungsvolumen, das sogenannte Biovolumen, unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Größen und Formen berechnet.
Die Analyse des Phytoplanktons erfolgt an speziellen Umkehrmikroskopen nach dem durch die EU genormten "Utermöhl-Verfahren" (DIN EN 15204). Weitere Festlegungen u. a. zur Auswertungsstrategie wurden u. a. von Nixdorf et al. (2010) getroffen.
Die in den Absetzkammern angereicherten Phytoplankter werden in einer definierten Kammerteilfläche mit einer Transekt- oder Streifenzählung ausgezählt (s. Abb. 1). Bei der mikroskopischen Auswertung ist darauf zu achten, dass insgesamt mindestens 400 Objekte gezählt werden und die Auszählung bei zwei verschiedenen mikroskopischen Vergrößerungen erfolgt (ca. 200 bzw. 400-fache Vergrößerung). Die biomassereichen und häufigen Taxa müssen mit einer Mindestobjektanzahl von je 60 Zellen bei starker Vergrößerung bzw. von je 20 Objekten bei schwacher Vergrößerung erfasst werden. Subdominante Taxa werden auch bei Unterschreitung dieser Objektanzahlen erfasst. Größe und Geometrie der Algenzellen müssen für jede Art ermittelt werden. Mit diesen Messwerten wird das Körpervolumen aller Planktonarten in einer Probe – das Biovolumen - errechnet.
Das Körpervolumen von Planktonarten wird analog zu dem durch die EU genormten Verfahren zur „Abschätzung des Phytoplankton-Biovolumens“ aus Größe, Geometrie und Anzahl der Algenzellen für jede Art ermittelt (DIN EN 16695). Im Zuge der Überarbeitung der Harmonisierten Taxaliste Phytoplankton (HTL) von Mischke et al. (Stand 2020) wurden in einer Expertenrunde (deutsche Phytoplanktonbearbeiter) zahlreiche Formeln und Standardwerte aus der Norm korrigiert.
Die Kodierung der Phytoplanktonbefunde kann nach der Harmonisierten Taxaliste Phytoplankton (HTL) aus dem Jahr 2009 (Mischke & Kusber 2009) oder aus dem Jahr 2020 (Mischke et al. 2020). Die revidierte HTL 2020 enthält weitere ID-Nummern, die in den älteren PhytoFluss-Versionen nicht verarbeitet werden konnten. Des Weiteren ist das "neue" "Mindestbestimmbarkeitsniveau" für die PhytoFluss Version ab 5.1 enthalten. Dies erfordert in der Regel eine höhere Differenzierung der Taxa als in der offiziellen Vorgängerversion 2.2, da die Indikatorlisten mehr Taxa auf Artniveau enthalten. "Altdaten" mit Codierung nach HTL 2009 können ebenfalls bewertet werden. Eine Codierung mit der DV-Nummer der Bundestaxaliste z. B. in der Version von Schilling (2020) ist ebenfalls möglich. In PhytoFluss Online ab Version 5.1 ist die überarbeitete Übersetzungsliste DV-Nr. zu HTL-ID von Mischke (2020) einprogrammiert. Bei der Übersetzung entstehen für die Bewertung ggf. geringe Informationsverluste.
Die exakte Durchführung der taxonomischen Bestimmung und der mikroskopischen Auswertung mit der Utermöhl-Technik oder von Diatomeenpräparaten ist der Verfahrensanleitung (Mischke et al. 2022) oder dem "Handbuch zum Bewertungsverfahren von Fließgewässern mittels Phytoplankton zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland" zu entnehmen (Mischke & Behrendt 2007).
Für die taxonomische Differenzierung von ausgewählten Indikatortaxa wurden Arbeitshilfen in Form von Taxon-Steckbriefen erarbeitet (Kasten et al. 2018). Download: https://doi.org/10.3372/spi.01