Biologische Qualitätskomponenten

Zur Bewertung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials von Übergangsgewässern gibt die Wasserrahmenrichtlinie die folgenden biologischen Qualitätskomponenten an:

  • Phytoplankton
  • Großalgen und Angiospermen
  • benthische wirbellose Fauna und
  • Fische

In der Oberflächengewässerverordnung von Juni 2016 ist aktuell aber nur ein Verfahren zur Bewertung der Übergangsgewässer anhand der biologischen Qualitätskomponente "Fische" aufgeführt. Die Entwicklung dieses Verfahrens wurde von den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen beauftragt. Es umfasst:

  • Beschreibungen der Freilandmethoden
  • Neue Berechnungsmethoden
  • Tool zur Bewertung der Übergangsgewässer anhand der Fische

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