Küstengewässer

"Die Oberflächengewässer auf der landwärtigen Seite einer Linie, auf der sich jeder Punkt eine Seemeile seewärts vom nächsten Punkt der Basislinie befindet, von der aus die Breite der Hoheitsgewässer gemessen wird, gegebenfalls bis zur äußeren Grenze eines Übergangsgewässers" so definiert die Wasserrahmenrichtlinie die Gewässerkategorie Küstengewässer.

Bei den Küstengewässern werden gemäß WRRL natürliche und erheblich veränderte Küstengewässer unterschieden. Künstliche Küstengewässer kommen in Deutschland nicht vor.


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