Bewertung ökologisches Potenzial

Das ökologische Potenzial wird analog zur Zustandsbewertung über die Abweichung von einer Referenz ermittelt, die vor dem Hintergrund eines stark veränderten Wasserkörpers z. T. neu definiert wurde. Das „Artenspektrum“ wird analog zur Zustandsbewertung auf Ebene der ökologischen Gilden und der Aspekt „Abundanz“ auf der Ebene ausgewählter Indikatoren bewertet. Die Bewertung erfolgt computergestützt auf Grundlage einer Tool internen ‚Datenbank’, die die historischen und artspezifischen Charakteristika (Zugehörigkeit zu Nutzer-, Habitat-, Reproduktionsgilden, artspezifische Häufigkeiten etc.) umfasst. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Mittelwert der Ergebnisse der beiden Module „Vollständigkeit Artenspektrum“ und „Abundanz/Altersstruktur“.

Durch die bereits seit Jahrhunderten bestehende intensive Nutzung der Ästuare durch den Menschen, insbesondere als Schifffahrtsstraße, habe sich einige wesentliche hydromorphologische Veränderungen hinsichtlich der Ausdehnung und/oder Struktur wichtiger Habitate (Seitengewässer, Flachwasserzonen) sowie eine Reihe weiterer Kenngrößen (z. B. Erhöhung Tidehub, Strömungsgeschwindigkeiten) unwiederbringlich verändert, so dass alle deutschen Übergangsgewässer heute als „erheblich verändert“ eingestuft sind (vgl. Art. 4 Abs. 3 WRRL). Diese Veränderungen sowie die fortlaufenden Nutzungen führten bzw. führen im Vergleich zu einer historischen Referenz auch zu einer erkennbaren Veränderung der aquatischen Lebensgemeinschaften. Während für natürliche Gewässer der „gute ökologische Zustand“ erreicht werden soll, gilt für „erheblich veränderte Gewässer“ (HMWB – heavily modified waterbodies) das „gute ökologische Potenzial“ als ein weniger strenges Ziel.

Vor diesem Hintergrund wurden in Anlehnung an die Methodik nach LAWA auch die Bewertungsverfahren für die Potenzialbewertung der Übergangsgewässer modifiziert, indem die definierten Klassengrenzen für den ökologischen Zustand an die weniger strengen Ziele für HMWB-Wasserkörper angepasst wurden.


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